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Rom - Um bei Exporten und innergemeinschaftlichen Lieferungen Benachteiligungen durch MwSt-Guthaben zu vermeiden, ist in den inländischen MwSt-Bestimmungen eine besondere Erleichterung vorgesehen: Bei den sogenannten internen Reihengeschäften mit Endabnehmer in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Drittland kann bereits die inländische Lieferung steuerbefreit werden (nicht steuerpflichtige Lieferu...
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