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Rom – Am 31. Oktober 2024 verfällt die mehrfach aufgeschobene Frist für die freiwillige Rückzahlung der Beihilfen für Forschung und Entwicklung der Jahre 2015–2019. Die entsprechenden Steuergutschriften können ohne Verwaltungsstrafen und Zinsen zurückgezahlt werden.
Im Einzelnen geht es um die nicht zulässige Verwendung des Steuerbonusses und die entsprechende nicht zustehende Verrechnung über den...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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