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Rom - Das kürzlich von der Finanzverwaltung veröffentlichte Rundschreiben zur sogenannten Hinzurechnungsbesteuerung (oder CFC-Regelung; Rundschr. Nr. 51/E vom 6. Oktober 2010; vgl. SWZ vom 15. Oktober) behandelt auch andere Sachverhalte zu den italienischen Außensteuerbestimmungen, so unter anderem die Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen aus Steuerparadiesen. Diese letzthin unverändert geblieben...
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