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Rom – Mit der sogenannten Sicherheitsverordnung (DL Nr. 113 vom 4. Oktober 2018) sind mit Wirkung 3. Dezember 2018 unter anderem auch Maßnahmen gegen Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung erlassen worden. Wir haben darüber bereits berichtet (letzthin in der Ausgabe vom 7. Dezember 2018). Das für die Straßenverkehrsordnung und die Motorisierungsämter zuständige Innenministerium hat kürzlich am 10. ...
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