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Rom - Unserem Bericht über den letzten Akt der Legalisierung der Hausangestellten/Pflegehilfen in der letzten Ausgabe der SWZ (Nr. 47 vom 11. Dezember) sind noch zwei Ergänzungen hinzuzufügen.
1. In einer Aussendung des Innenministeriums (Prot. Nr. 7602 vom 1.12.2009) wird mitgeteilt, dass Fälle bekannt geworden sind, bei denen Arbeitgeber zwar die vorgeschriebenen 500 Euro für die Legalisierung ...
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