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Rom - Ein Unternehmen, das durch den Kauf einer gewerblichen Immobilie den laufenden Mietvertrag übernimmt, kann die Option für die Anwendung der MwSt - anstelle der Steuerbefreiung (Art. 10 Nr. 8 MwStG), die ansonsten automatisch greifen würde - durch Einschreiben mit Rückantwort an die Finanzverwaltung anmelden. Im Allgemeinen ist die Option im Mietvertrag auszuüben; bei der Übernahme eines lauf...
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