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Rom – Mit der sogenannten Aufschubverordnung (Milleproroghe) werden in der Regel bestimmte, zum Jahresende ausgelaufene Erleichterungen oder vom Gesetzgeber nicht rechtzeitig umgesetzte Bestimmungen verlängert oder aufgeschoben. Die derzeitige Verordnung zum letzten Jahreswechsel (DL Nr. 202 vom 27.12.2024) hat es jedoch in sich: Sie wird nun zur Berichtigung von zahlreichen Neuerungen des Haushal...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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