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Rom – Die Einnahmenagentur erklärt nun nachträglich, wie man es hätte machen sollen. Es geht um den Erstattungsantrag für das Guthaben für die Ertragsteuern Ires und Irpef, das sich aus der höheren Abzugsfähigkeit der anteiligen Irap für die Personalkosten ergibt. Mit Rundschreiben (Nr. 8/E vom 3. April 2013) klärt die Einnahmenagentur einerseits die ab 2012 als ordentliche Regelung geltende, höhe...
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