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Rom – Auf den elektronischen Rechnungen kann offensichtlich keine Stempelmarke aufgeklebt werden. Für die Rechnungen, auf die eine Stempelsteuer geschuldet ist, ist jedoch ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren mit nachträglicher Abrechnung vorgesehen. Die entsprechenden Bestimmungen sind in einer Ministerialverordnung aus dem Jahr 2014 geregelt (D.M. 17. Juni 2014). Grundsätzlich besteht bekanntl...
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