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Rom - In der Landesregierung denkt man anscheinend darüber nach, ein Kumulierungsverbot für die vom Land vorgesehenen Investitionsförderungen auszusprechen, falls die staatliche Investitionsbeihilfe laut Sommerverordnung (Art. 5 DL Nr. 78/2009), also die sogenannte Tremonti-Beihilfe beansprucht wird. Die Unternehmen müssten also wählen, ob sie für die geplanten oder die durchgeführten Investitione...
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