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Rom/Bozen - Wie in SWZ Nr. 48 vom 14. Dezember2007 berichtet, sieht der Artikel 44 des Dekretes Nr. 159/2007 vor, dass Steuerpflichtigen, deren geschuldete Bruttosteuer für das Jahr 2006 nicht ausreichte, um alle Steuerfreibeträge geltend zu machen und die daher den Einkommensteuer-Saldo auf null gebracht hatten, vom Fiskus eine Erstattung von 150 Euro erhalten sollen, und dies nicht nur für sich ...
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