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Rom – Die steuerliche Begünstigung für die Erstwohnung kann im Zuge einer Erbfolge auch im Nachhinein durch eine Ergänzung oder eine verspätete Erbschaftssteuererklärung beantragt werden. Dies wurde kürzlich von der Einnahmenagentur mit einem Erlass (Nr. 66/E vom 20. Dezember 2024) bestätigt. Es sind dabei allerdings bestimmte Fristen zu beachten.
Im Falle einer bereits abgegebenen Erklärung muss ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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