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Rom – Bis Freitag, 31. März, kann der im Haushaltsgesetz 2023 vorgesehene Nachlass der Formfehler beansprucht werden. Wir haben darüber mehrfach berichtet (letzthin in der Ausgabe vom 17. März 2023). Die Einnahmenagentur hat dazu letzten Montag ein weiteres Rundschreiben (Nr. 20/E vom 20. März 2023) erlassen, in welchem verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem sogenannten Steuerfrieden beantwor...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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