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MwSt-Vorauszahlung: Eine kurze Auffrischung

MWST-VORAUSZAHLUNG (1) – Die Höhe der Vorauszahlung beträgt unverändert 88 Prozent. In der Regel wird diese bereits von der Buchhaltungssoftware berechnet. Bis Montag, 27. Dezember, sind auch etwaige unterlassene MwSt-Zahlungen des Vorjahres 2020 nachzuholen, um Finanzstrafvergehen zu vermeiden.

Walter Großmann von Walter Großmann
10. Dezember 2021
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read
Verspätete Nachbelastung der MwSt

Foto: Shutterstock

Rom – Bis Montag, 27. Dezember 2021, haben auch heuer die MwSt-Pflichtigen die übliche Vorauszahlung für 2021 zu leisten. Im Vergleich zum Vorjahr, das durch die verschiedenen Fristaufschübe aufgrund der Corona-Pandemie beeinflusst war, sind heuer diesbezüglich keine Änderungen oder Aufschübe vorgesehen. Es sind daher keine besonderen Neuerungen zu verzeichnen: Die Vorauszahlung beträgt unveränder...

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Ausgabe 48-21, Seite 10

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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