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Rom – Bis Montag, 27. Dezember 2021, haben auch heuer die MwSt-Pflichtigen die übliche Vorauszahlung für 2021 zu leisten. Im Vergleich zum Vorjahr, das durch die verschiedenen Fristaufschübe aufgrund der Corona-Pandemie beeinflusst war, sind heuer diesbezüglich keine Änderungen oder Aufschübe vorgesehen. Es sind daher keine besonderen Neuerungen zu verzeichnen: Die Vorauszahlung beträgt unveränder...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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