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Rom – Bis Dienstag, 27. Dezember 2022 haben auch heuer die MwSt-Pflichtigen die übliche Vorauszahlung für 2022 zu leisten. In der Praxis handelt es sich um eine Vorauszahlung auf die letzte MwSt-Abrechnung für 2022, also bei Monatsabrechnung für Dezember 2022 und bei Quartalsabrechnung für die letzte Abrechnung in der nächsten MwSt-Jahreserklärung. Es sind heuer keine besonderen Neuerungen zu verz...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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