Immer informiert bleiben

Den SWZ-Newsletter abonnieren

  • Ausgaben
  • Stellenmarkt
  • Abo
  • Werben
  • Über uns
  • Team
  • Podcast
  • Archiv
  • E-Paper
  • SWZ-Club
Samstag, 13.Dezember 2025
  • Anmelden
  • Home
  • Aktuelle Ausgabe
  • News
  • Südtirol
  • Menschen & Unternehmen
  • Meinung
  • Steuern & Recht
  • Italien
  • International
  • Unternehmensführung
  • Gesellschaft
  • Technologie
  • Geld
  • Wissen
  • Jung & Hungrig
  • Start-ups
  • Bildung
  • Mobilität
  • Fokus
  • English
  • Reisen
  • Empfehlenswert
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
SWZ
%title
  • Home
  • Aktuelle Ausgabe
  • News
  • Südtirol
  • Menschen & Unternehmen
  • Meinung
  • Steuern & Recht
  • Italien
  • International
  • Unternehmensführung
  • Gesellschaft
  • Technologie
  • Geld
  • Wissen
  • Jung & Hungrig
  • Start-ups
  • Bildung
  • Mobilität
  • Fokus
  • English
  • Reisen
  • Empfehlenswert
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
SWZ
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse

MwSt-Satz für Fertiggüter

BALKONGELÄNDER MIT ERMÄSSIGTEM SATZ – Die Einnahmenagentur bestätigt mit Verweis auf die bisherige Verwaltungspraxis, dass Balkongeländer und Überdachungen als Fertiggüter gelten können und dass, je nach Verwendung, der ermäßigte MwSt-Satz von vier oder zehn Prozent anwendbar ist.

Walter Großmann von Walter Großmann
28. Februar 2020
in Steuern & Recht
Lesezeit: 3 mins read
Mann baut Schiebetür ein

Türen, Fenster, Aufzüge oder Waschbecken gelten als Fertiggüter, weil sie nach dem Einbau eigenständig bleiben und dort ihre Funktionalität ausüben (Foto: Shutterstock)

Rom – Für die Lieferung im Bauwesen der sogenannten Fertiggüter ist der ermäßigte MwSt von vier oder zehn Prozent vorgesehen. Im Einzelnen:

Der ermäßigte Satz von vier Prozent gilt für die Fertiggüter, die für die Errichtung (auch in Eigenregie) von Wohnungen ohne Luxuscharakter und von Wohngebäuden mit den sogenannten „Tupini-Voraussetzungen“, oder für die Errichtung landwirtschaftlicher Gebäude...

Jetzt Abo abschließen oder einloggen, um den ganzen Artikel zu lesen.

 

Flexi-Abo

  • Online | Unbegrenzter Zugang zu allen Inhalten auf www.swz.it
  • App | Unbegrenzter Zugang in der Mobile und Tablet App (iOS und Android)
  • ePaper | Die digitale 1:1-Ausgabe der Printversion (schon am Donnerstag ab 20 Uhr)
  • Archiv | Recherche mit mehr als 30.000 Artikeln

Jetzt drei Monate für 7,99 Euro testen

Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.

Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden

Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht

 
 
Passwort vergessen
Schlagwörter: 08-20Premium

Ausgabe 08-20, Seite 10

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

Verwandte Artikel

Steuern & Recht

Schlechte Aussichten für Einheitssteuer

12. Dezember 2025
Steuern & Recht

Rechnungen zum Jahresende

12. Dezember 2025
Steuern & Recht

Änderung der Gewinnbeteiligung

12. Dezember 2025
Steuern & Recht

Schenkungen: Leichtere Übertragungen

12. Dezember 2025
Steuern & Recht

Verspäteter Aufschub für Abschreibungen

12. Dezember 2025
Aufsichtsrat Verwaltungsrat Sitzung
Steuern & Recht

Beiräte: Gleichgestellte Einkünfte

12. Dezember 2025
Alperia kauft Photovoltaik-Park im Piemont

Alperia kauft Photovoltaik-Park im Piemont

12. Dezember 2025

Wirtschaftsförderungen sollen an faire Löhne gekoppelt werden

12. Dezember 2025
Das Konsumklima in Südtirol verschlechtert sich

Weihnachtsgeschäft in Südtirol: Die Zwischenbilanz

12. Dezember 2025
Südtirols doppeltes Geschäft

Südtirols doppeltes Geschäft

12. Dezember 2025
Kommentar: Die Politikergehälter und die falsche Scham

Kommentar: Die Politikergehälter und die falsche Scham

12. Dezember 2025

Die Heimkehr eines Sterns

12. Dezember 2025
Jetzt bei Google Play
SWZ Logo Weiss

Wochenblatt für Wirtschaft und Politik.

Follow Us

Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien

info@swz.it
(+39) 0471 973 341

  • Impressum
  • Privacy
  • Cookies

© 2025 SWZ - Südtiroler Wirtschaftszeitung

Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Login
  • Home
  • Aktuelle Ausgabe
  • News
  • Südtirol
  • Menschen & Unternehmen
  • Meinung
  • Steuern & Recht
  • Italien
  • International
  • Unternehmensführung
  • Gesellschaft
  • Technologie
  • Geld
  • Wissen
  • Jung & Hungrig
  • Start-ups
  • Bildung
  • Mobilität
  • Fokus
  • English
  • Reisen
  • Empfehlenswert
  • Suche
  • Podcast
  • SWZ-Club
  • Archiv
  • Ausgaben
  • Stellenmarkt
  • Abo
  • Werben
  • Über uns
  • Team
  • SWZ App
  • E-Paper

© 2025 SWZ - Südtiroler Wirtschaftszeitung

Willkommen zurück

Hinweis! Bitte geben Sie Ihre Abonummer ohne vorgestellte Null ein (zB 14 statt 0014)

Passwort vergessen?

Passwort erhalten

Bitte E-Mail und Passwort eingeben um Passwort zurückzusetzen

Anmelden

Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.

mehr anzeigen
Technische Cookies immer aktiviert
Marketing Cookies
  • Google Analytics
  • Facebook Pixel
  • LinkedIn
  • Google Tag Manager
  • Hotjar
alle akzeptieren akzeptieren
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Login
  • Home
  • Aktuelle Ausgabe
  • News
  • Südtirol
  • Menschen & Unternehmen
  • Meinung
  • Steuern & Recht
  • Italien
  • International
  • Unternehmensführung
  • Gesellschaft
  • Technologie
  • Geld
  • Wissen
  • Jung & Hungrig
  • Start-ups
  • Bildung
  • Mobilität
  • Fokus
  • English
  • Reisen
  • Empfehlenswert
  • Suche
  • Podcast
  • SWZ-Club
  • Archiv
  • Ausgaben
  • Stellenmarkt
  • Abo
  • Werben
  • Über uns
  • Team
  • SWZ App
  • E-Paper

© 2025 SWZ - Südtiroler Wirtschaftszeitung