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Rom – Am Freitag, 16. März, verfällt die eigentliche Frist für die MwSt-Saldozahlung für 2017. Diese Zahlung betrifft hauptsächlich die Kleinunternehmen und Freiberufler, welche die vierteljährliche MwSt-Abrechnung aufgrund entsprechender Option vornehmen. Eine Saldozahlung kann aber auch von den Monatsabrechnern geschuldet sein, wenn in der Jahreserklärung bestimmte Berichtigungen insbesondere in...
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