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Rom - In der Webzeitung der Finanzverwaltung „Fiscooggi“ (www.fiscooggi.it; Ausgabe vom 6. September 2007) wird an die Vorschrift erinnert, dass Unternehmen und Freiberufler auf ihrer Webseite immer auch die MwSt-Nummer angeben müssen. Die wenig beachtete Bestimmung ist bereits 2001 (Dpr Nr. 404/2001) eingeführt worden. Im Artikel wird auf Kontrollen in Ligurien und auf die Verwaltungsstrafen in H...
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