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Rom – Die Anwendung des ermäßigten MwSt-Satzes für Arbeiten zur ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltung wirft immer wieder Fragen auf, trotz der gesetzlichen Interpretation im Haushaltsgesetz 2018 und der zusätzlichen Klarstellungen der Finanzverwaltung (Rundschreiben Nr. 15/E vom 12. Juli 2018). Für diese Wiedergewinnungsarbeiten (ordentliche und außerordentliche Instandhaltung) an Wohn...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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