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Rom – Die Einnahmenagentur revidiert mit einem kürzlich veröffentlichten Erlass (Nr. 20/E vom 26. März 2025) ihre bisherige restriktive Auffassung in Bezug auf die Vorsteuererstattung für Verbesserungen, Umbau, Erweiterungen und andere Änderungen auf Gegenständen von Dritten, die für einen längeren Zeitraum für die eigene Tätigkeit verwendet werden.
Es geht im Wesentlichen darum, dass zwar der Vor...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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