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Rom – Die inländischen MwSt-Vorschriften für nichtansässige Unternehmen sind oft schwierig in ihrer Anwendung, und nicht immer entsprechen sie der MwSt-Systemrichtlinie. Kürzlich hat die Einnahmenagentur in einer Auskunft (Nr. 339 vom 11. September 2020) einige Aspekte geklärt und frühere nicht konforme Aussagen berichtigt.
Der vom Antragsteller aus subjektiver Sicht dargelegte Sachverhalt ist seh...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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