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Rom – Die Frist für Abfassung und Versendung der MwSt-Jahreserklärung für das Jahr 2024 verfällt nächste Woche am Mittwoch, 30. April 2025. Die Zahlung der gegebenenfalls geschuldeten Steuer – insbesondere für Steuerpflichtige mit Quartalsabrechnung – hatte bis 16. März zu erfolgen (aufgeschoben auf Montag, 17. März). Es besteht die Möglichkeit einer verspäteten, aber noch gültigen Erklärung, wenn...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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