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Rom – In einem umfangreichen Rundschreiben (Nr. 16/E vom 23. Juli 2018) fasst die Einnahmenagentur den letzten Stand in Bezug auf die Forderungen der Finanzverwaltung für MwSt und Quellensteuern bei Insolvenzverfahren, Vergleichsverfahren und bei Überschuldung zusammen. Es werden zum Teil die bisherigen restriktiven Auffassungen gelockert, hauptsächlich in Bezug auf die geänderte Rechtsprechung de...
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