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Seit dem 1. Januar 1993 gilt innerhalb der EU die Verordnung für innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Zusammengefasst bestimmt dieses Abkommen Folgendes: * Im Handel zwischen den Mitgliedstaaten sind Grenzkontrollen, Überprüfungen und Formalitäten für Steuerzwecke abgeschafft. * Geschäfte zwischen zwei Parteien, die in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten für Mehrwertsteuerabrechnung eingetragen s...
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