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Bozen – Für die Mitarbeiter von Arbeitgebern, welche den Kollektivvertrag für die Freiberufler anwenden, besteht aufgrund eines am 24. März 2017 unterzeichneten Abkommens zwischen dem gesamtstaatlichen Verband von Confprofessioni, seiner Südtiroler Vertretung und den hiesigen Fachgewerkschaften ASGB – Handel, Filcams Cgil/Agb, Fisascat SGBCISL und Uiltucs – Uil die Möglichkeit, die Leistungen eine...
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