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Rom - Die SWZ hat in ihrer letzten Ausgabe (Nr. 46 vom 30. November) darüber berichtet, dass der INPS-Sozialbeitrag für die in der Sonderverwaltung des INPS eingetragenen Personen um 0,22 Punkte von vorher 23,50 auf nunmehr 23,72 Prozent angehoben worden ist (geltend ab 7. November 2007). Die Erhöhung ist nur wirksam für jene Mitarbeiter, welche keine andere Pflicht-Sozialversicherung haben.
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