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Die Regierung hat die gesetzesvertretende Verordnung erlassen, mit welcher in Italien die von der EU überarbeitete Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2003/123/EU) umgesetzt wird. Unter anderem werden die Beteiligungsschwellen von 25 auf 20 Prozent herabgesetzt; die Richtlinie kann auch von Betriebsstätten angewandt werden. Die Neuerungen gelten rückwirkend ab 2005; unter Umständen ist eine Erst...
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