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Steuersubstituten: Arbeitgeber und die anderen Steuerpflichtigen, welche im Jahr 2015 Löhne und andere quellensteuerpflichtige Vergütungen ausgezahlt haben, müssen bis heute die neue Mitteilung „CU“ (einheitliche Bescheinigung) in elektronischer Form an die Einnahmenagentur versenden. Gleichzeitig ist mit Vordruck 730-4 die Mailbox bzw. der Empfänger für die Abrechnungen aus der vereinfachten Steu...
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