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Einkommensteuern: Unternehmen und Freiberufler mit Tätigkeiten, die den Richtsätzen bzw. Branchenrichtwerten unterliegen und Umsatzerlöse von nicht mehr als 5,16 Mio. Euro erzielt haben, können den zinsfreien Fristaufschub für die laut „Unico 2014“ geschuldeten Zahlungen beanspruchen. Dies gilt auch für die Gesellschafter sowie die Teilhaber an Sozietäten und Familienunternehmen.
Bis heute sind di...
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