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Rom – Am 30. Juni sind die üblichen Steuerzahlungen fällig, im Wesentlichen der Saldo für die Einkommensteuern und der Wertschöpfungssteuer IRAP für die Steuerperiode 2020 sowie die erste Vorauszahlung für die Steuerperiode 2021. Die Fälligkeit betrifft auch die verschiedenen Ersatzsteuern, die sich auf die vorgenannte Frist beziehen, so unter anderem die Ersatzsteuer für die Aufwertung der Anlage...
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