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Rom – Das Haushaltsgesetz 2023 sieht unter anderem für Einzelunternehmen die Möglichkeit einer begünstigten Privatisierung von betrieblichen Liegenschaften vor (Art. 1 Abs. 106 Ges. Nr. 197/2022). Es handelt sich um eine Neuauflage einer Bestimmung aus dem Jahr 2015 (Ges. Nr. 208/2015). Aus diesem Grund sollten die damals von der Einnahmenagentur erlassenen Klarstellungen auch heute noch anwendbar...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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