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Freiwillige Berichtigung: Bis heute kö;nnen die Kapitalgesellschaften mit einer auf ein Achtel verminderten Strafe (= 38 Euro) die unterlassene Zahlung der jährlichen Konzessionsgebühr für die Gesellschaftsbücher nachholen (vgl. SWZ 14. März 2008), so auch die anderen unterlassenen Zahlungen von Montag, 17. März (mit einem Aufschlag von 3,75 Prozent). Monatliche MwSt-Zahlung: Steuerpflichtige mit...
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