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Dies sind das Aufforderungsschreiben bzw. Mahnschreiben, die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Anrufung des Gerichtshofs.
Die erste Stufe bildet ein förmliches Auskunftsverlangen im Rahmen der Untersuchung des betreffenden Falles und bleibt vertraulich. Zu der mit Gründen versehenen Stellungnahme und der eventuellen Anrufung des Gerichtshofs veröffentlicht die Kommission jedoch in der Re...
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