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Rom – Natürliche Personen, die Bankkonten im Ausland besitzen, müssen diese in der Steuererklärung im Vordruck RW melden (sogenanntes Überwachungsverfahren oder „Monitoring“) und die Zinsen besteuern. Diese Vorschrift betrifft auch die Mitinhaber dieser Konten, welche jeweils den Gesamtbetrag angeben müssen.
Mit Bezug auf die Verwaltungsstrafen ist kürzlich ein interessantes Urteil der Steuerkommi...
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