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Mitarbeiterunterkünfte und Dienstwohnungen: Neuerungen geplant

WOHNEN – Die maximal zulässige Wohnfläche von Dienstwohnungen soll von 110 auf 220 Quadratmeter verdoppelt werden. Bei Mitarbeiterunterkünften erhöht sich die Nutzungsdauer.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
1. Juni 2026
in News
Lesezeit: 1 min read
Mitarbeiterunterkünfte in Gewerbezonen: Jetzt teilweise möglich

Foto: Shutterstock / Ilya Akinshin

Bozen – Der Handwerkerverband lvh reagiert positiv auf zwei Maßnahmen, die die Landesregierung in ein Sammelgesetz aufnehmen will. Es geht dabei um temporäre Mitarbeiterunterkünfte und Dienstwohnungen in Gewerbezonen.

Bei den Mitarbeiterunterkünften ist die Rede von einer maximalen Nutzungsdauer von 24 Monaten. Dazu lvh-Präsident Martin Haller: „Mit der temporären Nutzung von Unterkünften bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern attraktive Arbeitsbedingungen. Es handelt sich dabei um Überbrückungslösungen, bis sie eine entsprechende Wohnmöglichkeit gefunden haben. Es dürfen natürlich keine Wohnghettos entstehen, sondern ausschließlich kurzfristige Unterkünfte geschaffen werden.“

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Bei den Dienstwohnungen soll die maximal zulässige Wohnfläche von bisher 110 auf künftig 220 Quadratmeter erhöht werden. Arbeiten und Wohnen unter einem Dach bietet laut dem lvh insbesondere für kleine und familiengeführte Betriebe zahlreiche Vorteile: „Dadurch können wertvolle Synergien geschaffen werden. Angesichts der Wohnungsknappheit, der hohen Immobilienpreise in Südtirol und des akuten Fachkräftemangels ist diese Möglichkeit heute wichtiger denn je.“

Auch würden Dienstwohnungen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, sagt lvh-Direktor Walter Pöhl. „Und bei Betriebsübergaben können sie den Generationenwechsel unterstützen. Ein weiterer Vorteil liegt im sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Wird eine Dienstwohnung gemeinsam mit einem Betrieb errichtet, muss keine oder deutlich weniger zusätzliche Fläche verbaut werden.“

Der lvh geht noch einen Schritt weiter und schlägt vor, Dienstwohnungen auch außerhalb der Siedlungsgrenzen errichten zu können. Damit mache man sie einem breiteren Kreis von Betrieben zugänglich.

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