Bozen – In sechs Südtiroler Gemeinden können nun zeitweilig Mitarbeiterunterkünfte in Gewerbegebieten von Landesinteresse geschaffen werden. Die Landesregierung hat einem entsprechenden Beschluss, den Raumordnungslandesrat Peter Brunner eingebracht hatte, zugestimmt. Insgesamt können nun 191 Räumlichkeiten für die Unterbringung von Mitarbeitenden genutzt werden.
„Die getroffene Entscheidung folgt den Grundsätzen der Wohnreform 2025, nach denen die Unterbringung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zeitweilig auch in alternativen Nutzungszonen ermöglicht wird. Das entlastet den Wohnungsmarkt und die Betriebe, die Arbeitskräfte dringend benötigen“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Der Beschluss ermöglicht es nun, in den Gewerbegebieten Sadobre in der Gemeinde Freienfeld, Wurzer in Leifers, Trudnerbach in Neumarkt, „Am Bahnhof“ in den Gemeinden Neumarkt und Tramin sowie Unterackern in den Gemeinden Ratschings und Sterzing Räume zum Zweck der Unterbringung von Mitarbeitenden zu nutzen. Den Abänderungsanträgen für die jeweiligen Durchführungspläne wurde stattgegeben.















