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Bozen - Wer vom INPS zur Zahlung der Beiträge zur freiwilligen Weiterzahlung seiner Rentenbeiträge ermächtigt wurde, muss innerhalb September die Beiträge für das 2. Trimester 2009 einzahlen. Das INPS hat den Betroffenen im Regelfall die entsprechenden Erlagscheine zugeschickt, sodass die Zahlung ohne weitere Berechnungen vorgenommen werden kann. Der Termin ist aber strikt einzuhalten; wird verspä...
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