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Die Pflicht zur Anstellung von Invaliden ist ab dem Jahr 2000 durch das Gesetz Nr. 68 von 12. März 1999 auch auf die kleineren Betriebe mit mindestens 15 Arbeitnehmern ausgedehnt worden, während vorher nur Betriebe mit über 35 Arbeitnehmern dazu verpflichtet waren. Damit das Arbeitsamt eine Kontrolle über diese Pflichteinstellungen hat, muss alljährlich innerhalb des 31. Jänner eine Meldung dort g...
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