Rom/Bozen – Die Regierung in Rom genehmigte am Mittwochabend den Verfassungsgesetzentwurf zur Reform des Autonomiestatutes der Region Trentino-Südtirol. Der Text wurde nach langen Verhandlungen von Regionenminister Roberto Calderoli eingebracht.
„Der Entwurf enthält jene Maßnahmen, auf die wir uns am Verhandlungstisch in zähen und hartnäckigen Verhandlungen einigen konnten“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Nach der nun erfolgten Genehmigung durch den Ministerrat geht der Text an die Landtage von Südtirol und Trentino sowie an den Regionalrat. Sie müssen ein nicht bindendes Gutachten abgeben. Kompatscher geht von einer breiten Zustimmung aus, da die Autonomie eindeutig verbessert werde.
Die Autonomiereform enthält Bestimmungen zur Wiederherstellung der einzelnen Gesetzgebungsbefugnisse, die durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs infolge der Verfassungsreform 2001 eingeschränkt worden waren. Sie regelt die Grenzen der Gesetzgebung neu. „Insbesondere wird die Grenze der staatlichen Wirtschafts- und Sozialreformgesetze abgeschafft“, betont der Landeshauptmann. Diese sei bei Südtirols Gesetzgebung künftig also nicht mehr zu berücksichtigen.
„Weiters findet sich in der Reform eine Regelung, mit der die Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut künftig noch besser dazu verwendet werden können, die Autonomie laufend an neue Gegebenheiten anzupassen und weiterzuentwickeln“, erklärt Kompatscher. „Und sie enthält auch eine bessere innerstaatliche Absicherung gegen einseitig vorgenommene Abänderungen.“
Lesen Sie am Freitag in der SWZ und auf SWZonline den Kommentar von Robert Weißensteiner zur „unterschätzten Autonomiereform“.