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Bozen/Rom – Ähnlich wie beim INPS gilt auch für die Arbeitsunfallversicherung beim INAIL, dass für die Prämienberechnung die Bruttoentgelte der Arbeitnehmer zu verwenden sind, dass es aber Mindestwerte gibt, auf welche die Prämien auf alle Fälle berechnet und bezahlt werden müssen. Mit erheblicher Verspätung – nämlich mit Rundschreiben Nr. 14 vom 19. März – sind die INAIL-Versicherungsminima fü...
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