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Rom - Mit Ministerialverordnung (vom 3. März 2008) sind letzte Woche die Durchführungsbestimmungen für die Freistellung der steuerlichen Wertdifferenzen in der Übersicht EC erlassen worden; die Verö;ffentlichung im Staatlichen Amtsblatt dürfte in diesen Tagen erfolgt sein. Für die Freistellung ist, je nach Hö;he der Differenz, eine Ersatzsteuer in Hö;he von 12, 14 oder 16 Prozent geschuldet. Sie k...
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