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Bozen/Rom - Für die Arbeitsunfallversicherung beim INAIL gilt, dass die Bruttoentgelte der Arbeitnehmer die Grundlage für die Prämienberechnung sind, es aber Mindestwerte gibt, auf welche die Prämien auf alle Fälle berechnet und bezahlt werden müssen. Mit Rundschreiben des INAIL Nr. 21 vom 24. März 2011 sind die entsprechenden Werte für das laufende Jahr 2011 relativ spät bekannt gegeben worden. I...
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