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ROM – Etwas früher als sonst ist die mittlerweile übliche Eilverordnung mit einer Reihe von Fristenaufschüben (milleproroghe) im Gesetzesanzeiger veröffentlicht worden. Aus arbeitsrechtlicher Sicht enthält das G.D. Nr. 198/2022 dabei zwei wichtige Neuerungen, und zwar für den Bereich Sport sowie die Solidaritätsfonds. Weitergeführt wird auch eine Bestimmung, um die Genehmigungsverfahren für die Be...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.