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Bozen – Für die Anwendung der Steuerbegünstigungen für „begünstigte“ Wohnungsmietverträge ist in Südtirol keine Bescheinigung notwendig, welche die Übereinstimmung des Vertrags mit den Vorgaben des entsprechenden Gebietsabkommens nachweist. Das stellt der Verband der Hauseigentümer in einer Aussendung klar. Besagte Mietverträge seien nämlich von den Gebietsabkommen zwischen Verband der Hauseigentü...
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