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Die natürlichen Personen haben nach dem allgemeinen Grundsatz des Welteinkommens auch die Einkommen aus den im Ausland belegenen Immobilien zu besteuern. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn diese Immobilien bereits im Ausland nach den dortigen Bestimmungen besteuert worden sind.
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sehen die von Italien mit den verschiedenen Staaten abgeschlossenen Abkommen (d...
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