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Rom – Die Finanzverwaltung behandelt mit Entscheid (Nr. 28/E vom 9. März 2011) die Ausweisung in der Steuererklärung der Mieteinnahmen aus denkmalgeschützten Gebäuden. Man stellt klar, dass die Besteuerung dieser Gebäude laut ständiger Rechtsprechung immer mit Bezug auf den Katasterertrag zu erfolgen hat. Man hat dabei im Einzelnen den Katasterertrag aufgrund des in der betreffenden Gemeinde niedr...
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