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Rom – Die Erleichterung beim Erwerb von Wohnungen und Wohngebäuden (Registersteuer oder verminderte MwSt) hängen unter anderem davon ab, ob das Gebäude die Merkmale eines Luxusgebäudes aufweist oder nicht. Die entsprechenden Merkmale sind in einer Verordnung aus dem Jahr 1969 festgelegt (DM 2.8.1969). Nach Auffassung des Kassationsgerichts ist die Qualifikation als Luxusgebäude mit Bezug auf die e...
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