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Gruppenbesteuerung und gepfändete Anteile - Um die Gruppenbesteuerung anwenden zu können, muss die Dachgesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte in der ordentlichen Gesellschafterversammlung besitzen sowie mehr als 50 Prozent am Stammkapital und an der Gewinnbeteiligung haben. Wenn die Anteile an der Tochtergesellschaft gepfändet sind, sind die vorgenannten Rechte in der Regel beschränkt und die G...
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