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Vorauszahlung für Irpef-Zuschlag - Das Haushaltsgesetz 2007 hat erstmals eine Vorauszahlung auf den Irpef-Zuschlag in Höhe von 30 Prozent eingeführt (Abs. 142 des Finanzgesetzes). Für die Arbeitnehmer ist die Vorauszahlung ab dem im März ausgezahlten Lohn in neun Raten einzubehalten. Dazu stellt die Finanzverwaltung (Abteilung für Föderalismus) fest, dass die Einzahlungen über den Vordruck F24 nac...
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