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Rom – Im Mehrzweckvordruck hat man, neben der Kunden- und Lieferantenliste, auch die Bargeldumsätze bis zum Betrag von 15.000 Euro mit Touristen aus Drittländern anzugeben, welche die Schwelle von 1.000 Euro überschreiten. Es handelt sich dabei um eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot von Bargeldbewegungen ab 3.000 Euro. Die entsprechende Schwelle ist bekanntlich mit Wirkung 2016 von 1.000 auf 3.00...
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